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Casablanca

Dienstleistung

Neue Mietartikel

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1. Tag 24,-

2. Tag 18,-

ab 3.Tag 12,-

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AKG Reportagemikro

1. Tag 4,-

2. Tag 3,-

ab 3.Tag 2,-

zzgl. 19% Ust.

 

 


Skater Junior

1. Tag 32,-

2. Tag 24,-

ab 3.Tag 16,-

zzgl. 19% Ust.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Geltung der Bedingungen

Kauf und Vermietung, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. In keinem Fall wird die Vertragspartner AGB Bestandteil, es sei denn es wird einzeln vertraglich ausdrücklich vereinbart. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.  Spätestens mit Entgegennahme der Ware und Überlassung von Kopiermaterialien und  Aufträgen gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

Angebote

1. Verkaufsangebote sind freibleibend. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Reservierungen bleiben höchstens 14 Tage bestehen, längere Reservierungen nur auf ausdrückliche Abstimmung, die schriftlich erfolgen muss.


Auftrag

2. Ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen und ist für Käufer und Verkäufer verbindlich. Reservierungen für Mietgeräte werden unverbindlich entgegen genommen. Der Mietvertrag wird mit Geräteübergabe geschlossen.

 

Transporte – Versicherung - Versandkosten

3. Die Waren werden stets versichert versendet oder es gilt die postübliche Versicherung. Die Kosten der Versicherung werden je nach Angebot entweder vom Käufer oder Verkäufer übernommen. Die Wahl des Transports (Post) und der Transportmittel erfolgt auf günstigstem Wege. Sofern ausdrücklich eine andere Versandart vereinbart wird kann auch ein anderer Dienstleister in Anspruch genommen werden, jedoch hat der Auftraggeber die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Eingetretene Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen. Versandkosten werden nicht immer berechnet. Wenn doch, weißt der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, jedoch nicht bei Internetkunden, die bereits informiert sind.

 

Vermietung

4. Der Vermieter erklärt, dass das übergebene Gerät keine sichtbaren Mängel aufweist. Der Mieter hat sich bei der Übernahme von der Mängelfreiheit und dem Zustand des Gerätes selbst zu überzeugen.

5. Dem Mieter ist bekannt, dass das übernommene Mietgerät rechtzeitig und pünktlich bei dem Vermieter auf eigene Kosten abzuliefern ist. Etwaige bei Rückgabe vorhandene Mängel sind vom Mieter beim Vermieter oder seinem Beauftragten sofort anzuzeigen.

6. Der Mieter versichert, mit dem Mietgerät sorgfältig und entsprechend den Vorschriften des Herstellers umzugehen, Verschmutzungen zu vermeiden und erklärt, sich mit der Handhabung des Gerätes vertraut gemacht zu haben.  Sollte der Mieter trotz intaktem Gerät mit der Bedienung Probleme haben, muss der Mietbetrag auch in voller Höhe entrichtet werden.

7. Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden. Eine Haftung wegen Fahrlässigkeit des Vermieters ist bei reinen Vermögensschäden ausgeschlossen.

8. Sofern ein Gerät aus vorher nicht erkennbaren Gründen ausfällt, muss der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitteilen. Für nichtvorhersehbare Folgeschäden sowie nicht vom Vermieter zu vertretende Ursachen, wird keine Haftung übernommen. Der Vermieter ist jedoch bemüht, sofern die Möglichkeit besteht und andere Geräte zur Verfügung stehen,  ein anderes Gerät bereit zu stellen. Dadurch anfallende Kosten wie Drehausfall werden nicht übernommen mit Ausnahme von Transportkosten innerhalb Berlins.

9.  Im Falle nicht rechtzeitiger Rückgabe hat der Mieter eine verlängerte Tagesmiete/n zu entrichten, sofern eine Verlängerung nicht vereinbart wurde. Muss wegen verspäteter Rückgabe ein Folgeauftrag abgelehnt werden, hat der Mieter den hierdurch entstehenden Einnahmeverlust zu ersetzen. Eventuelle Regressansprüche eines Folgekunden wegen Nichterfüllung der gewünschten Anmietung bestehen nicht.

10. Wird das Mietgerät nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mietende zurückgegeben, kann der Vermieter wahlweise nach schriftlicher oder telefonischer Aufforderung die Herausgabe des Gerätes unter weiterer Forderung des täglichen Schadenersatzes bis zur Herausgabe oder als Schadenersatz den Betrag für die Neubeschaffung des Mietgerätes verlangen.

11. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit nach Ablauf der Mietzeit das Mietgerät beim Mieter abholen zu lassen. Für die Kosten des Abholversuches darf er 50,00 € pauschale Kosten verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

12. Dem Mieter ist bekannt, dass das Gerät im Eigentum des Vermieters steht. Er versichert, das Gerät ausschließlich selbst zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte oder weitere Vermietung ist ausgeschlossen. Wird das Gerät vertragswidrig genutzt, kann der Vermieter die sofortige Rückgabe verlangen und die Mietzeit abrechnen wie unter Ziffer 6.

13. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Übernahme zu versichern, ob eine Versicherung für dieses Gerät vorliegt. Sollte keine Versicherung vorliegen, so haftet er persönlich in voller Höhe für den eingetretenen Schaden. Im Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt von 500,00 € zu entrichten (Bei Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz). Sofern bei Rückgabe des Gerätes Zubehörteile fehlen, so kann der Vermieter auf sofortige Rückbringung bestehen. Werden Zubehörteile jedoch nicht innerhalb von 2 Tagen zurückgebracht, so kann der Vermieter den Neuanschaffungspreis zuzüglich Handlingpauschale in Rechnung stellen.

Bei Verlust oder Diebstahl eines Gerätes muss der Mieter den Vermieter sofort davon unterrichten und eine sofortige Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der zuständigen Polizei einreichen.  Der Mietbetrag ist dann bis zu diesem Zeitpunkt fällig und zu entrichten. Diebstahl aus dem Kfz besteht kein Versicherungsschutz. Kleinere Reparaturen bis 250,- EUR unterliegen aus Gründen der Schadensminderung nicht der Versicherung und sind nicht mitversichert (sofern die Versendung an Vertragswerkstatt und den damit entstehenden Mietausfall teurer als die eigentliche Reparatur ist).

 

 

Dienstleistung

14. Bei Auftragsannahme können genannte Fertigstellungstermine nur unverbindlich abgegeben werden. Der Auftragnehmer ist jedoch immer bemüht, alle Fertigstellungstermine einzuhalten. Bei Verzug durch technische Defekte (nicht mehr als zwei Tage) können keine Ansprüche gestellt werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, Terminverschiebungen durch technische Defekte  umgehend telefonisch bekannt zu geben.

 

15. Das Material wird immer vom Auftraggeber auf eigene Kosten selbst gebracht und abgeholt. Sollte der Auftraggeber eine Versendung des Materials durch Kurier oder Post wünschen ist dies ausdrücklich vor dem Auftrag anzugeben und die Kosten sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.

 

16. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Rohmaterial des Kunden sorgfältig und gewissenhaft umzugehen. Der Auftraggeber gibt sein Rohmaterial auf eigenes Risiko ab. Sollten durch den Arbeitsgang Defekte am Rohmaterial auftreten, die vorher nicht abzusehen waren, so haftet der Auftragnehmer dafür nicht.

 

17. Bei Reparaturaufträgen durch Weiterversendung an Hersteller oder Vertragswerkstatt wird eine Handlinggebühr erhoben.

 

Lieferleistungen

18. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik der Transporteure oder zugesagte Liefertermine, die vom Lieferanten nicht eingehalten werden, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Behinderung länger als 2 Wochen dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

19.  Bei Versand von Waren und Geschäften durch Fernabsatzverträge, hat der Käufer ein 14tägiges Rücktritts- und Rückgaberecht. Bei Rücktritt vom Vertrag genügt eine einfache schriftliche Mitteilung an den Verkäufer innerhalb der 14tägigen Frist. Bereits gelieferte Ware muss unbeschädigt und in der original Verpackung innerhalb dieser Frist zurückgeschickt werden. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Verkäufer.

Audio- und Videoaufzeichnungen, sowie entsiegelte Software sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

Garantie

20. Auf alle Produkte gewähren wir die gesetzliche Garantie. Längere Garantiezusagen bedürfen der Schriftform.

 

Handhabung

21. Der Käufer ist verpflichtet, alle erworbenen Waren sorgfältig zu behandeln. Für Defekte, wie Herunterfallen der Ware und grobe Handhabung wird keine Garantie übernommen.

 

Defekte an Festplatten

22. Bei Datenverlusten übernimmt der Verkäufer/Vermieter keine Haftung und kann für Folgeschäden nicht in Regress genommen werden.

Der Käufer erhält innerhalb der Garantiezeit kostenlosen Austausch durch den Hersteller. Wartezeiten können mit kostenlosen Leihplatten überbrückt werden.

 

Preise

23.  Für die Lieferungen und Leistungen gelten die am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise. Irrtümer sind nicht ausgeschlossen. Sollte ein anderer Preis telefonisch oder schriftlich ausgehandelt sein, sind diese verbindlich, sofern kein Übermittlungsfehler besteht. Alle Preise sind in den Preislisten deutlich mit Netto oder Brutto gekennzeichnet. Bei Nettopreisen kommt immer die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

 

Zahlung

24. Die Zahlung hat sofort oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern die Ware nicht per Nachnahme versandt wurde. Bei verspäteter Zahlung  kann eine pauschale Mahngebühr je Mahnung von 5,00 € erhoben werden.

 

Eigentumsvorbehalt

25. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderung aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Nichtbezahlung die Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer solange nicht gestattet.

 

Gerichtsstand

Wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt Gerichtsstand Berlin-Schöneberg als vereinbart.

 

Schlussbestimmung

26.  Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, soll diese Regelung durch eine wirksame und dieser am nächsten stehenden Regelung ersetzt werden

 

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